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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Der Haus- und Grundstückseigentümer haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Bauausführung oder mangelhafte Instandhaltung einer Immobilie entstehen, aufgrund vermuteten Verschuldens, wie in § 836 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt.